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Grafolia AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – [Grafolia]

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der [Agenturname] (nachfolgend „Agentur“ genannt) gegenüber ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand & Vertragsschluss
Gegenstand des Vertrags sind Dienstleistungen im Bereich Marketing, Design, Beratung und digitale Medien. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots durch den Kunden oder durch die Unterzeichnung eines Einzelvertrages zustande.

3. Leistungsumfang & Mitwirkungspflichten
3.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Daten und Materialien (z. B. Logos, Texte) rechtzeitig und in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen.
3.3. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur.

4. Vergütung & Zahlungsbedingungen
4.1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Die Agentur ist berechtigt, für Teilleistungen Zwischenrechnungen zu stellen oder Abschlagszahlungen zu verlangen (z. B. 30 % bei Auftragserteilung).
4.3. Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 14] Tagen ohne Abzug zahlbar.

5. Urheber- & Nutzungsrechte
5.1. Alle Entwürfe, Konzepte und Werke der Agentur unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
5.2. Die Agentur räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine weitergehende Nutzung oder Übertragung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
5.3. Die Agentur darf die erstellten Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung (Referenzen) verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6. Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Werk innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe nicht beanstandet oder beginnt, das Werk produktiv zu nutzen.

7. Haftung
7.1. Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.2. Die Agentur prüft nicht die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahmen (z. B. Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht). Dieses Risiko trägt der Kunde.
7.3. Für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte haftet ausschließlich der Kunde.

8. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ergänzung: Stornierung und Ausfallhonorar

1. Stornierung durch den Kunden
Storniert der Kunde einen bereits erteilten Auftrag vor Beginn der Arbeiten oder während der Projektphase, ist die Agentur berechtigt, eine Stornogebühr (Pauschale für entgangenen Gewinn und bereits reservierte Ressourcen) zu verlangen.

2. Staffelung der Stornogebühren
Sofern nicht anders vereinbart, berechnet die Agentur bei einem Rücktritt folgende Prozentsätze des vereinbarten Netto-Honorars als Stornopauschale:

  • Bis 4 Wochen vor Projektbeginn: 20 % des Netto-Honorars.

  • 4 bis 2 Wochen vor Projektbeginn: 30 % des Netto-Honorars.

  • Ab 2 Wochen vor Projektbeginn: 50 % des Netto-Honorars.

  • Nach Projektbeginn: 100 % der bereits erbrachten Leistungen zuzüglich 50 % des noch nicht abgerechneten Rest-Honorars.

3. Nachweis geringeren Schadens
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. In diesem Fall reduziert sich die Gebühr entsprechend.

4. Fremdkosten
Unabhängig von der Stornopauschale sind bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Buchungen von Werbeplätzen, Druckaufträge, Stock-Lizenzen), die nicht mehr kostenfrei storniert werden können, vom Kunden in voller Höhe zu erstatten.

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